Versicherungen & Finanzen



Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen.
Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit.
Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.


Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich privat versichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor.


Dagegen gilt bei der gesetzliche Rentenversicherung der Begriff der Erwerbsminderung bzw. der Erwerbsunfähigkeit. Hierbei ist ausschlaggebend, wieviele Stunden man für den allgemeinen Arbeitmarkt noch zur Verfügung steht.

So erhält man eine volle Erwerbsminderungsrente erst, wenn das persönliche Leistungs- vermögen unter 3 Stunden liegt, egal welche Tätigkeit. Erst dann gilt man als erwerbs- unfähig.

Die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten gesetzlich Rentenversicherte ab einem Restleistungsvermögen unter 6 Stunden.

Eine Berufsunfähigkeit gibt es seit dem 1. Januar 2001 in der gesetzlichen Renten- versicherung nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Diese erhalten aus Vertrauensschutzgründen eine halbe Erwerbsminderungrente auch dann, wenn sie ihren bisherigen oder einen vergleichbaren Beruf weniger als 6 Stunden am Tag ausüben können.

Deshalb ist eine private Absicherung so wichtig !


Kennen Sie auch die Möglichkeit der Absicherung von Grundfähigkeiten oder von
schweren Krankeiten ? Lassen Sie sich informieren !