Rürup - ein Steuersparmodell
Für Selbständige die einzige Möglichkeit, Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung
zu betreiben.
Bis zu 20.000€ können Ledige (Verheiratete bis zu 40.000 Euro) als Sonderausgaben absetzen.
2008 werden 66 % der Aufwendungen zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk - das sind maximal 13.200 Euro für Ledige (26.400 Euro für Verheiratete) - als Sonderausgaben anerkannt. In den Folgejahren steigt der Prozentsatz jährlich um 2 %, bis 2025 die Beiträge in voller Höhe geltend gemacht werden können.
Also : Steuerbegünstigte Beitragszahlung und die Besteuerung erfolgt wie bei der gesetzlichen Rente erst im Rentenalter.
Auch hier gilt wie bei Riester : "HARTZ IV-sicher" - der Staat hat keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen.