Versicherungen & Finanzen


Die Kapital-Lebensversicherung vereint den Gedanken der Absicherung  des Todesfallrisikos mit dem Vermögensaufbau bis zu einem feststehenden Zeitpunkt in
einem Vertrag.

Durch Änderungen der Steuergesetze bezüglich der Vorsorgeaufwendungen und durch das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in 2005 ist diese Vertragsform jedoch in den Hintergrund gerückt. Im Hinblick auf den Renditegedanken hat sie in den letzten Jahren an Attraktivität verloren.

Wann und für wen diese Vertragsform trotzdem die richtige Absicherung darstellt, muß im Einzelfall daher genau geprüft werden.

Interessant kann sie werden zur Finanzierung einer fremdgenutzten Immobilie, da hier
die Absetzbarkeit der Schuldzinsen steuerlich wirkt.

Auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung setzt durch die Pauschalbesteuerung der Beiträge der Steuerspareffekt ein.

Und letztendlich unterliegt sie nicht der Abgeltungsteuer ab 2009.